Erstgespräch
Ein Erstgespräch dient dazu, einander kennenzulernen. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, einen ersten Eindruck zu meiner Person und Arbeitsweise zu erhalten. Umgekehrt kann auch ich mir ein erstes Bild zu Ihnen und Ihrer aktuellen Situation machen. Das Erstgespräch verpflichtet Sie keinesfalls dazu, weitere Gespräche zu vereinbaren oder wahrzunehmen. Sie können sich danach ausreichend Zeit nehmen, um zu entscheiden, ob Sie eine weitere Beratung oder Behandlung bei mir in Anspruch nehmen möchten. Wenn Sie sich dazu entscheiden, weitere Gespräche wahrzunehmen, werden in einem nächsten Schritt die Dauer und Frequenz der Behandlung individuell besprochen und festgelegt.
Verschwiegenheit
Als klinische Psychologin unterliege ich gemäß §37 Psychologengesetz einer Verschwiegenheitspflicht. Die Verschwiegenheitspflicht stellt eine essenzielle Grundlage meiner Arbeit dar. Sie ermöglicht es Ihnen, frei und offen in einem geschützten Rahmen über alles zu sprechen.
Angebot
Abhängig von Ihrer Ausgangssituation biete ich psychologische Therapie, Beratung, Diagnostik oder Coaching an. Im Zuge eines klärenden Erstgesprächs können wir gemeinsam das passende Angebot für Sie und Ihr persönliches Ziel finden.
Absageregelung
Die gemeinsam vereinbarte Stunde ist ausschließlich für Sie reserviert. Sollten Sie verhindert sein, bitte ich Sie, mindestens 48 Stunden vor Ihrem Termin die Stunde abzusagen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist das volle Honorar zu bezahlen.